Zur Kassennachschau kommt das Finanzamt ohne Ankündigung. Beantworte ein paar Fragen mit Ja oder Nein und sieh sofort, wo du gut aufgestellt bist und was du noch tun solltest.
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Häufige Fragen
Was ist eine Kassennachschau?
Bei einer Kassennachschau kommt das Finanzamt ohne Ankündigung in deinen Betrieb und prüft die Kasse: TSE, Belege, Kassendaten und Unterlagen. Die Prüfer dürfen vorher unerkannt einkaufen und sich den Beleg ansehen.
Was passiert, wenn etwas nicht stimmt?
Das hängt vom Fehler ab. Verstöße gegen die Vorgaben für elektronische Kassen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 25.000 € geahndet werden. Schwerer wiegt oft, dass das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Umsätze schätzen kann.
Muss ich eine elektronische Kasse haben?
Heute nicht, eine offene Ladenkasse ist noch erlaubt. Nach dem Gesetzentwurf vom 23. September 2026 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz und mehr als 12.000 € Barumsatz ab 2028 eine elektronische Kasse brauchen. Beschlossen ist das noch nicht.
Ersetzt der Check eine Prüfung durch den Steuerberater?
Nein. Der Check zeigt dir, wo du genauer hinschauen solltest. Für steuerliche Fragen ist dein Steuerberater zuständig. Bei allem, was die Technik der Kasse betrifft, helfen wir dir.
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Die Auswertung läuft nur in deinem Browser. Nichts wird gespeichert oder an uns geschickt.
Stand 28.09.2026. Grundlagen: Abgabenordnung (§ 146a Kassen und Belegausgabe, § 146b Kassennachschau, § 379 Bußgelder), Kassensicherungsverordnung, Mitteilungspflicht über Mein ELSTER, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.09.2026. Das ist ein Überblick, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater.