Aktuelles · Stand 27. September 2026
Kasse beim Finanzamt melden: So geht es.
Seit 2025 muss jeder Betrieb seine elektronischen Kassen dem Finanzamt melden. Das gilt für neue Kassen und für Kassen, die du abschaffst. Hier steht, was du wissen musst und wobei wir dir helfen.
1. Wer muss melden?
Jeder Betrieb, der eine elektronische Kasse mit TSE nutzt. Kassen, die schon vor Juli 2025 im Einsatz waren, mussten bis zum 31. Juli 2025 gemeldet sein. Hast du das verpasst, hol es nach und sprich mit deinem Steuerberater.
2. Bis wann?
Eine neu angeschaffte Kasse meldest du innerhalb eines Monats nach der Anschaffung. Nimmst du eine Kasse außer Betrieb, meldest du auch das innerhalb eines Monats. Dafür muss die Kasse vorher gemeldet worden sein.
3. Wie?
Die Meldung geht nur elektronisch: über Mein ELSTER oder über eine Software mit ELSTER-Schnittstelle, zum Beispiel die deines Steuerberaters. Eine E-Mail oder ein Brief ans Finanzamt gilt nicht als Meldung. Welche Felder du ausfüllst, steht in der Ausfüllanleitung der Finanzverwaltung. Du brauchst Angaben zu Kasse und TSE, zum Beispiel Seriennummern und Datum der Anschaffung.
4. Wann du wieder melden musst
- Neue Kasse oder zusätzliche Kasse, auch ein neues Handgerät mit Kassenfunktion.
- Alte Kasse raus, zum Beispiel beim Wechsel auf ein neues System.
- TSE getauscht, weil das Zertifikat abläuft. Mehr dazu: TSE abgelaufen, was tun?
Wobei wir helfen
Wenn wir deine Kasse einrichten oder die TSE tauschen, bekommst du von uns alle Daten, die du für die Meldung brauchst. Auf Wunsch gehen wir die Meldung mit dir oder deinem Steuerberater durch. Steuerberatung machen wir nicht, dafür ist dein Steuerberater zuständig.
Quelle: Finanzverwaltung NRW, Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme, abgerufen am 27.09.2026. Das ist ein Überblick, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater.