Zum Inhalt springen
Boostedt · Schleswig-Holstein & Hamburg
24/7 Notdienst: 04393 99220

Aktuelles · Stand 27. September 2026

Kassenpflicht ab 2028 und digitale Zahlung: Was jetzt feststeht.

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf zur Kassenpflicht beschlossen. Gesetz ist das noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Hier steht kurz, was geplant ist und was es für dich bedeuten kann.

KURZ GESAGT
Stand 27.09.2026

Kassenpflicht ab 2028ENTWURF
über 100.000 € Jahresumsatz
nicht unter 12.000 € Barumsatz
Digitaler Beleg statt PapierbonENTWURF
KabinettBESCHLOSSEN
Bundestag und BundesratOFFEN
Digitale Zahlungsart anbietenGEPLANT

SUMMEJetzt vorbereiten.

1. Kassenpflicht ab 2028

Nach dem Gesetzentwurf, den das Kabinett am 23. September 2026 beschlossen hat, sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2028 eine elektronische Kasse nutzen müssen. Neu gegenüber dem ersten Entwurf vom August: Wer im Jahr weniger als 12.000 € bar einnimmt, soll ausgenommen sein. Für Sonderfälle wie Vertrauenskassen am Feld oder Direktvermarktung in der Landwirtschaft kann das Finanzministerium weitere Ausnahmen festlegen.

Die offene Ladenkasse, also die Geldkassette ohne elektronische Kasse, soll für die betroffenen Betriebe dann nicht mehr reichen. Nach Angaben des Finanzministeriums gibt es in Deutschland rund 115.000 offene Ladenkassen.

2. Digitaler Beleg statt Papierbon

Die Pflicht, jeden Bon auszudrucken, soll ab 2028 entfallen. Stattdessen soll der Beleg digital bereitstehen, zum Beispiel per QR-Code. Wer einen Papierbon möchte, soll ihn weiter bekommen.

3. Mindestens eine digitale Zahlungsart

Außerdem sollen Betriebe mit Kundenkontakt neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten, zum Beispiel Girocard oder Kreditkarte. Das ist ein eigenes Vorhaben und nicht Teil des Kabinettsbeschlusses vom 23. September. Bisher gibt es dazu Eckpunkte des Finanzministeriums, starten soll es frühestens 2027.

Was heißt das für dich?

  • Du arbeitest mit einer offenen Ladenkasse? Dann lohnt sich ein Blick auf Umsatz und Barumsatz. Liegst du über den Grenzen, wirst du nach dem Entwurf ab 2028 eine elektronische Kasse brauchen. Eine einfache Registrierkasse reicht dafür oft.
  • Du hast schon eine Kasse? Dann prüfen wir mit dir, ob sie den digitalen Beleg kann und wann deine TSE abläuft.
  • Du nimmst noch keine Karten? Ein Kartenterminal geht auch ohne neue Kasse und ohne Grundgebühr.

Wir halten diese Seite aktuell. Sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben, schreiben wir es hier.

Schon heute Pflicht: Kasse beim Finanzamt melden.

Quellen: Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung vom 23.09.2026, Bundesfinanzministerium, Themenseite, AHGZ (digitale Zahlung), abgerufen am 27.09.2026. Das ist ein Überblick über geplante Regeln, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater.