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Aktuelles · Stand 27. September 2026

7 % auf Speisen: Was in deiner Kasse stimmen muss.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speisen in der Gastronomie 7 % Mehrwertsteuer, dauerhaft. Getränke bleiben bei 19 %. Das klingt einfach, an der Kasse gibt es aber ein paar Stolperstellen.

KURZ GESAGT
Stand 27.09.2026

Speisen im Lokal7 %
Speisen zum Mitnehmen7 %
Getränke19 %
Menü mit GetränkAUFTEILEN
BefristetNEIN

SUMMEJeder Artikel richtig.

1. Was gilt

Für alle Speisen gilt seit dem 1. Januar 2026 der ermäßigte Satz von 7 %, egal ob im Lokal gegessen, mitgenommen oder geliefert. Für Getränke bleibt es bei 19 %. Grundlage ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. Dezember 2025.

2. Menüs und Pauschalpreise

Kostet ein Menü mit Getränk einen Gesamtpreis, muss der Preis auf Speise und Getränk aufgeteilt werden. Für Pauschalangebote gibt es eine Vereinfachung: Laut IHK Darmstadt dürfen 30 % des Pauschalpreises als Getränkeanteil angesetzt werden. Ob das für dein Angebot passt, klärt dein Steuerberater.

3. Bäckerei und Café

Für Speisen gilt auch hier beides 7 %, vor Ort und zum Mitnehmen. Bei Getränken wie Kaffee kann der Satz davon abhängen, was drin ist und ob der Gast vor Ort trinkt. Das muss an der Kasse mit einem Tastendruck richtig laufen.

Was wir in deiner Kasse prüfen

  • Steuersatz je Artikel: Speisen auf 7 %, Getränke auf 19 %.
  • Menüs: Aufteilung auf Speise und Getränk so, wie du es mit deinem Steuerberater festlegst.
  • Vor Ort oder zum Mitnehmen: eine Taste, die den Satz bei Getränken richtig umstellt.
  • Berichte: Umsätze getrennt nach Steuersätzen, damit dein Steuerberater sie direkt hat.

Mehr zur Kasse für die Gastronomie und für die Bäckerei.

Quellen: IHK Darmstadt, Deutsche Handwerks Zeitung, abgerufen am 27.09.2026. Das ist ein Überblick, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater.