Rechner · 7 % und 19 % · für die Gastronomie
Menü mit Getränk richtig aufteilen.
Speisen 7 %, Getränke 19 %: Kostet ein Menü einen Gesamtpreis, muss er aufgeteilt werden. Der Rechner zeigt dir die Anteile für die Kasse und was du sparst, wenn du nicht alles mit 19 % versteuerst.
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So kommt es in die Kasse.
Ein Artikel, zwei Anteile
Das Menü wird als Artikel mit einem Speiseanteil (7 %) und einem Getränkeanteil (19 %) hinterlegt. Die Kasse bucht beim Verkauf beide Teile richtig.
Eine Methode für alle Menüs
Leg mit deinem Steuerberater fest, wie du aufteilst, und bleib dabei. Ändern sich die Einzelpreise, passt du die Anteile an.
Getränk wählbar?
Kann der Gast zwischen Getränken wählen, rechne mit dem Preis des Getränks, das im Menü enthalten ist, oder frag deinen Steuerberater nach einem Durchschnitt.
Prüfen lassen
Stimmen die Anteile in deiner Kasse? Das prüft auch der Kassen-Check. Wir stellen es auf Wunsch für dich ein.
Häufige Fragen
Warum muss ich einen Menüpreis aufteilen?
Seit 1. Januar 2026 gelten für Speisen 7 % und für Getränke 19 % Mehrwertsteuer. Kostet ein Menü mit Getränk einen Gesamtpreis, muss die Kasse den Preis auf beide Teile aufteilen, damit jeder Teil mit dem richtigen Satz versteuert wird.
Welche Methode ist die richtige?
Das Finanzamt verlangt die einfachste Methode, die zu einem sachgerechten Ergebnis führt. Verkaufst du Speise und Getränk auch einzeln, ist das meist die Aufteilung nach den Einzelpreisen. Nach dem Wareneinsatz darfst du aufteilen, wenn das genauso einfach ist. Welche Methode für dich passt, legst du mit deinem Steuerberater fest und bleibst dann dabei.
Wann darf ich pauschal 30 % für Getränke ansetzen?
Bei Pauschalangeboten, bei denen sich Speisen und Getränke nicht trennen lassen, zum Beispiel Buffet, Brunch oder All-inclusive. Dann beanstandet das Finanzamt nicht, wenn 30 % des Pauschalpreises auf die Getränke entfallen. Für ein normales Mittagsmenü mit Einzelpreisen ist die Pauschale nicht gedacht.
Was passiert, wenn ich alles mit 19 % versteuere?
Dann zahlst du zu viel Mehrwertsteuer. Der Rechner zeigt dir, wie viel das pro Menü und im Monat ausmacht.
Wie kommt das in die Kasse?
Das Menü wird als Artikel mit zwei Anteilen hinterlegt: ein Speiseanteil mit 7 % und ein Getränkeanteil mit 19 %. Beim Verkauf bucht die Kasse beide Teile automatisch richtig. Wir richten das für dich ein.
Stand 28.09.2026. Grundlagen: Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.11.2013 (Aufteilung eines Gesamtverkaufspreises) und vom 22.12.2025 (7 % auf Speisen ab 2026, 30 % Getränkeanteil bei Pauschalangeboten). Das ist ein Überblick, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater.