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Boostedt · Schleswig-Holstein & Hamburg
24/7 Notdienst: 04393 99220

Notfallplan · zum Ausdrucken

Kasse ausgefallen: Was jetzt zu tun ist.

Freitagabend, volles Haus, und die Kasse steht. Mit diesem Plan weiß jeder im Team, was zu tun ist. Druck den Notfallzettel aus und häng ihn an die Kasse, das Ausfallprotokoll legst du daneben.

Ausführliches Protokoll (PDF)

Kasse ausgefallen?

Notdienst rund um die Uhr: 04393 99220

  1. Uhrzeit notierenSchreib auf, wann die Kasse ausgefallen ist. Das gehört ins Ausfallprotokoll.
  2. Das Einfache prüfenStrom und Stecker, Netzwerkkabel, Drucker. Kasse einmal neu starten. Hängt das Internet, den Router neu starten.
  3. Uns anrufen: 04393 99220Unser Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Rückruf spätestens nach 30 Minuten, oft lösen wir es per Fernwartung.
  4. Weiter verkaufen, auf PapierNotier jeden Verkauf im Ausfallprotokoll: Uhrzeit, was verkauft wurde, Betrag, bar oder Karte. Möchte ein Gast einen Beleg, schreib eine Quittung.
  5. Nach dem AusfallUhrzeit notieren, wann die Kasse wieder lief. Protokoll und Reparaturrechnung aufheben. Wie die Verkäufe nachgebucht werden, legst du mit deinem Steuerberater fest.

RKZ NORD GmbH · Boostedt · www.rkz.de

Nur die TSE ist ausgefallen?

Zeigt die Kasse einen Fehler der TSE, aber kassiert sie noch, darfst du weiterarbeiten. Das sagt der Anwendungserlass des Finanzministeriums:

  • Weiter kassieren ist erlaubt, bis die TSE repariert oder getauscht ist.
  • Belege weiter ausgeben. Auf dem Beleg ist der Ausfall zu erkennen, zum Beispiel an der fehlenden Transaktionsnummer.
  • Ausfallzeit und Grund dokumentieren. Viele Kassen machen das automatisch, notier es trotzdem im Protokoll.
  • Schnell beheben lassen und bei einem Tausch innerhalb eines Monats über Mein ELSTER melden. Mehr dazu: TSE abgelaufen, was tun?

Ausfallprotokoll (Kurzform)

Datum:Kasse:Ausfall ab (Uhrzeit):wieder in Betrieb (Uhrzeit):Grund, falls bekannt:Notiert von:
UhrzeitWas verkauftBetragbar / Karte

Mit Reparaturrechnung bei den Kassenunterlagen aufheben.

Ausfallprotokoll Kasse und TSE (ausführlich)Vier Seiten: Art des Ausfalls, Maßnahmen, Support, Belege, Verkaufsliste mit 44 Zeilen, Summen nach Steuersatz, Nacherfassung und Meldung.PDF · 4 Seiten · 342 KB · am PC ausfüllbar
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Besser: Die Kasse fällt gar nicht erst aus.

Kassiert auch offline

Die Kassen, die wir einrichten, kassieren je nach System auch ohne Internet weiter und gleichen später ab.

Plan B fürs Internet

Ein getrenntes Kassennetz und ein Ersatzweg über Mobilfunk. Mehr unter Netzwerk und WLAN.

Ersatzgerät im Störfall

Mit dem Service Pack bekommst du schnelle Hilfe und bei Bedarf ein Ersatzgerät. Siehe Service und Preise.

Einmal im Jahr prüfen

TSE, Meldung, Steuersätze: Der Kassen-Check zeigt in zwei Minuten, ob alles passt.

Häufige Fragen

Darf ich weiterkassieren, wenn nur die TSE ausfällt?

Ja. Fällt nur die TSE aus, darf die Kasse bis zur Reparatur weiter benutzt werden. Der Beleg muss den Ausfall erkennen lassen, zum Beispiel durch eine fehlende Transaktionsnummer. Ausfallzeit und Grund musst du dokumentieren, viele Kassen machen das automatisch. Lass den Fehler so schnell wie möglich beheben.

Muss ich bei einem Ausfall Belege ausgeben?

Die Belegpflicht entfällt nur, wenn die ganze Kasse ausfällt oder der Drucker. Fällt nur die TSE aus, gibst du weiter Belege aus.

Muss ich den Ausfall dem Finanzamt melden?

Einen normalen Ausfall meldest du nicht, du dokumentierst ihn. Wird die TSE oder die Kasse getauscht, meldest du das innerhalb eines Monats über Mein ELSTER.

Was gehört ins Ausfallprotokoll?

Datum, Beginn und Ende des Ausfalls, der Grund, soweit bekannt, und jeder Verkauf in der Zeit mit Uhrzeit, Artikel, Betrag und Zahlart. Dazu, wer notiert hat. Heb das Protokoll mit der Reparaturrechnung bei deinen Kassenunterlagen auf.

Wie beuge ich Ausfällen vor?

Mit einer Kasse, die auch ohne Internet weiterkassiert, einem Plan B fürs Internet und einem Servicevertrag mit Ersatzgerät. Den Notfallzettel hängst du gut sichtbar an die Kasse.

Stand 28.09.2026. Grundlage: Anwendungserlass zu § 146a der Abgabenordnung (Bundesfinanzministerium, 30.06.2023). Das ist ein Überblick, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater.