Trinkgeld-Rechner · für Gastronomen
Trinkgeld fair verteilen.
Trag ein, was im Topf ist und wer wie lange gearbeitet hat. Der Rechner teilt auf den Cent genau auf, nach Stunden, nach Anteilen oder zu gleichen Teilen. Dazu steht unten, was bei Trinkgeld per Karte gilt.
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Was du über Trinkgeld wissen musst.
Für dein Team steuerfrei
Trinkgeld, das Gäste freiwillig zusätzlich geben, ist für Angestellte steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch, wenn ihr es in einem gemeinsamen Topf sammelt und verteilt.
Nicht für dich als Chef
Nimmst du als Inhaber Trinkgeld an, ist es eine Betriebseinnahme und wird versteuert. Aus dem Topf nimmst du dir deshalb keinen Anteil.
Per Karte: getrennt buchen
Trinkgeld per Karte muss in der Kasse getrennt vom Umsatz stehen, ohne Mehrwertsteuer. Sonst versteuerst du es als Umsatz. Moderne Kassen und Terminals machen das automatisch.
Kein Ersatz für Lohn
Trinkgeld kommt zum Lohn dazu. Den Mindestlohn zahlst du trotzdem voll. Ein fester Serviceaufschlag ist kein Trinkgeld, sondern Umsatz.
Die Kartengebühr fällt auch auf das Trinkgeld an: Bei 680 € Trinkgeld per Karte und 1,29 % Gebühr sind das rund 8,77 € im Monat. Ob du sie vom Trinkgeld abziehen darfst, klär mit deinem Steuerberater. Viele Betriebe tragen sie selbst.
Häufige Fragen
Ist Trinkgeld steuerfrei?
Für Angestellte ja, wenn Gäste es freiwillig und zusätzlich zum Rechnungsbetrag geben (§ 3 Nr. 51 EStG). Es ist dann auch sozialversicherungsfrei. Für dich als Inhaber gilt das nicht: Trinkgeld, das du selbst bekommst, ist eine Betriebseinnahme.
Darf ich Trinkgeld in einen gemeinsamen Topf geben und verteilen?
Ja. Wird das Trinkgeld der Gäste gesammelt und unter den Mitarbeitenden aufgeteilt, bleibt es steuerfrei. Halte die Verteilung nachvollziehbar fest, zum Beispiel mit einer Liste pro Woche. Als Inhaber nimmst du dir keinen Anteil.
Wie buche ich Trinkgeld bei Kartenzahlung?
Getrennt vom Umsatz. Zahlt ein Gast 25 € Rechnung und 3 € Trinkgeld per Karte, sind 25 € Umsatz mit Mehrwertsteuer und 3 € Trinkgeld ohne Mehrwertsteuer. Die Kasse sollte das Trinkgeld als eigene Position erfassen, sonst versteuerst du es als Umsatz.
Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn?
Nein. Trinkgeld kommt von den Gästen und kommt zum Lohn dazu. Den Mindestlohn zahlst du als Arbeitgeber in voller Höhe.
Ist ein Serviceaufschlag auch Trinkgeld?
Nein. Ein fester oder verpflichtender Aufschlag auf die Rechnung ist Umsatz. Er muss über die Kasse laufen und wird mit Mehrwertsteuer versteuert.
Nach welchem Schlüssel verteile ich am fairsten?
Am einfachsten nach Stunden: Wer länger da war, bekommt mehr. Viele Betriebe geben zusätzlich Anteile, zum Beispiel 1 für Service und 0,5 für Küche. Wichtig ist, dass das Team den Schlüssel kennt und er für alle gleich gilt.
Stand 28.09.2026. Grundlage: § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (Trinkgelder). Das ist ein Überblick, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater.